Die Straßenreinigung für Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung geregelt.
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Straßenreinigungssatzung
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.