Hausnummern werden aufgrund von Bauanträgen, Mitteilungen über Baumaßnahmen oder auf Antrag der Eigentümer durch die zuständige Stelle vergeben. Straßennamen und Hausnummern dienen der Orientierung im Stadt- bzw. Gemeindegebiet und erfüllen eine Ordnungsfunktion für alle personen- oder ortsbezogenen Daten.
Um Neubauten in eine bestehende Hausnummernfolge integrieren zu können, kann es erforderlich werden, bestehende Hausnummern zu ändern.
Die Kontrolle, ob eine Hausnummer durch den Eigentümer des Grundstücks/Hauses angebracht wurde, obliegt der zuständigen Stelle als allgemeine Ordnungsbehörde. Die örtliche Hausnummernbeschilderung wird ebenfalls bei Beanstandungen überprüft. Der/die Grundstückseigentümer/in wird danach aufgefordert, für eine sichtbare Hausnummer zu sorgen.
Zur Anordnung von Hausnummern werden zwei gleichwertige Systeme praktiziert:
In Niedersachsen werden die Hausnummern üblicherweise nach dem Pariser System vergeben.
Allgemeine Informationen
Wie kommen Straßen zu ihren Namen und weshalb heißen sie so? Namensvorschläge (Neubenennung oder Änderung) können durch jedermann eingebracht werden. Die Entscheidung trifft immer der Stadt- oder Gemeinderat. Das amtliche Straßenverzeichnis wird bei der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung geführt.
Straßennamen und Hausnummern sind die wesentlichen Voraussetzungen für die Orientierung im Stadtgebiet. Sie gewährleisten - neben den Notfalleinsätzen der Hilfsdienste - den wirkungsvollen Einsatz von Feuerwehren und Polizei, dienen der Postzustellung und erleichtern den privaten Besuchsverkehr.
Eine Hausnummer ist die Bezeichnung, die ein bestimmtes Gebäude in einer Straße oder einem Ort eindeutig identifiziert. Sie dient der Adressierung, Orientierung und der Auffindbarkeit eines Gebäudes.
Die Benennung und Umbenennung von Straßen, Wegen und Plätzen basiert auf den Regelungen des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes. Dementsprechend entscheidet der örtlich zuständige Ortsrat über die Benennung von ausschließlich in seinem Ortsteil liegenden Straßen, Wegen und Plätzen. Liegen Straßen in mehreren Ortsteilen entscheidet abschließend der Rat der Stadt Laatzen.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.