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Ehrenamtliche Tätigkeit Bestellung als Jugendschöffe/in

Leistungsbeschreibung

Jugendschöffinnen und Jugendschöffen sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter für die Rechtsprechung in Jugendstrafsachen. Sie bringen ihre Lebens- und Berufserfahrung in die Entscheidungen ein und können so zu einer lebensnahen Wahrheits- und Rechtsfindung beitragen. Schöffinnen und Schöffen benötigen dabei keine besonderen Rechtskenntnisse

Bei der Urteilsfindung stimmen die Schöffinnen und Schöffen in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie die Berufsrichterinnen und Berufsrichter über den Sachverhalt, die Schuld der Angeklagten und über das Strafmaß ab.

Sie werden bei den Amtsgerichten im Rahmen des Jugendschöffengerichts oder der Jugendkammer der Landgerichte eingesetzt.

Jugendschöffinnen und Jugendschöffen werden für eine Amtsperiode von 5 Jahren gewählt.

Voraussetzungen

  • deutsche Staatsbürgerschaft
  • Befähigung zur deutschen Sprache
  • Vollendung des 25. Lebensjahrs
  • Alter maximal 70. Lebensjahr bei Beginn der Amtsperiode
  • Wohnsitz im Bezirk der für die Aufstellung der Vorschlagslisten zuständigen Verwaltungsbehörde
  • Gesundheitliche Eignung
  • Erzieherische Befähigung und Erfahrung in der Jugenderziehung
  • Befähigung zum Bekleiden eines öffentlichen Amtes
  • Kein laufendes Ermittlungsverfahren
  • Kein Vorliegen eines rechtskräftiges Urteil zu einer Freiheitstrafe von mehr als 6 Monaten wegen einer vorsätzlichen Tat
  • Keine Ausübung eines Berufs in den Berufsgruppen
    • Berufsrichterinnen und Berufsrichter
    • Staatsanwältinnen und Staatsanwälte
    • Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
    • Notarinnen und Notare
    • Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte und Pfarrerinnen und Pfarrer

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Wahlen finden alle 5 Jahre statt.

Was sollte ich noch wissen?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt und  einigen kreisangehöriger Gemeinden.

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