Sie können als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber eine Ausnahme der Sonn- oder Feiertagsarbeit beantragen:
Eine Ausnahme können Sie ebenfalls beantragen, wenn eine Unterbrechung oder Aufschub von Arbeiten:
Sie können den Antrag auf Bewilligung der Sonn- und Feiertagsarbeit nur stellen, wenn Sie Arbeitgeberin oder Arbeitgeber sind.
Stellungnahme des Betriebsrats (wenn Betriebsrat vorhanden)
Da die Gebühren je nach Aufwand erhoben werden, erkundigen Sie sich bitte in der für Ihr Bundesland zuständigen Aufsichtsbehörde über anfallende Bearbeitungsgebühren.
Die genauen Kosten werden im Nachgang der Bewilligung festgestellt.
Fristtyp: Genehmigungsfiktion
Keine Frist
§ 13 Absatz 1 Nr. 2 Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__13.html
§ 13 Absatz 2 (ArbZG)
Keine