Ein Gewerbe ist jede nicht sozialwidrige, selbstständige, auf Dauer und Gewinnerzielung angelegte, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung ausgeübte Tätigkeit.
Nicht zum Gewerbe zählen unter anderem:
-
sozial unwerte Tätigkeiten, z. B. Hellsehen,
-
Urproduktion, z. B. Land- und Forstwirtschaft,
-
freie Berufe, z. B. Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater,
-
die Verwaltung eigenen Vermögens (soweit es sich nicht um eine im Handelsregister eingetragene Firma handelt).