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Bauaufsicht

Leistungsbeschreibung

Die zuständige Stelle überwacht im Auftrag des Gesetzgebers das Einhalten des öffentlichen Baurechts. Daraus ergeben sich folgende Aufgaben:

  • Prüfen von Bauanträgen und Erteilen von Baugenehmigungen /Teilbaugenehmigungen
  • Prüfen von Bauvoranfragen und Erteilen von Bauvorbescheiden
  • Prüfen von Sonderbauten
  • Prüfung von bautechnischen Nachweisen (Standsicherheit, Brandschutz)
  • Prüfen der Rettungswege
  • Prüfen und Zulassen von Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen
  • Bauüberwachung, Bauabnahmen
  • ordnungsbehördliche Maßnahmen im Rahmen der Bauaufsicht
  • Führen des Baulastenverzeichnisses und Eintragen der Baulasten
  • Mitwirken bei der Brandschau
  • Bearbeiten von Widersprüchen

Weitere Informationen erhalten Sie in den Leistungen:

  • Abbruchanzeige
  • Baugenehmigung: Erteilung
  • Genehmigungsfreie Baumaßnahmen: Mitteilung
  • Bauvoranfrage und Bauvorbescheid

Bauaufsicht ( Laatzen )
Allgemeine Informationen Bauberatung Die Bauberatung dient Ihnen zur Klärung aller wichtigen planungs- und bauordnungsrechtlichen Fragen. Fragen zur Bebaubarkeit des betreffenden Grundstückes, bauordnungsrechtliche Auskünfte wie beispielsweise Abstandsflächen, Erschließung Ihres Grundstückes, Stellplatznachweis sowie weitere konkrete Fragen können wir mit Ihnen gemeinsam erörtern. Bevor Sie ein Grundstück erwerben, sollten Sie sich vergewissern, dass das Baugrundstück nach Größe, Beschaffenheit und der planungsrechtlichen Situation für Ihre geplante Baumaßnahme geeignet ist. Erfragen Sie, ob im Bereich des Baugrundstück ein Bebauungsplan, eine Gestaltungssatzung oder eine Erhaltungssatzung einzuhalten ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Bauaufsicht ( Laatzen )
Antrag auf Zulassung einer Abweichung Ausnahme Befreiung Antrag auf Zulassung nach § 23 V BauNVO Anzeige einer genehmigungsfreien Baumaßnahme Brandschutznachweis zum Bauantrag

Was sollte ich noch wissen?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbstständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.

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