Die zuständige Stelle überwacht im Auftrag des Gesetzgebers das Einhalten des öffentlichen Baurechts. Daraus ergeben sich folgende Aufgaben:
Weitere Informationen erhalten Sie in den Leistungen:
Allgemeine Informationen
Bauberatung
Die Bauberatung dient Ihnen zur Klärung aller wichtigen planungs- und bauordnungsrechtlichen Fragen. Fragen zur Bebaubarkeit des betreffenden Grundstückes, bauordnungsrechtliche Auskünfte wie beispielsweise Abstandsflächen, Erschließung Ihres Grundstückes, Stellplatznachweis sowie weitere konkrete Fragen können wir mit Ihnen gemeinsam erörtern. Bevor Sie ein Grundstück erwerben, sollten Sie sich vergewissern, dass das Baugrundstück nach Größe, Beschaffenheit und der planungsrechtlichen Situation für Ihre geplante Baumaßnahme geeignet ist. Erfragen Sie, ob im Bereich des Baugrundstück ein Bebauungsplan, eine Gestaltungssatzung oder eine Erhaltungssatzung einzuhalten ist.
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbstständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es müssen keine Fristen beachtet werden.