Als Einwohner einer Gebietskörperschaft können Sie die Bürgersprechstunde Ihrer (Ober)bürgermeisterin oder Ihres (Ober)bürgermeisters bzw. Ihrer Ländrätin oder Ihres Landrates in Anspruch nehmen.
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt und der Gemeinde.