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Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren

Leistungsbeschreibung

Für einige Baumaßnahmen ist ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 63 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) durchzuführen, für Sonderbauten ist ein (reguläres) Baugenehmigungsverfahren nach § 64 NBauO durchzuführen. Der entsprechende Bauantrag ist schriftlich zu stellen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • ausgefülltes amtliches Antragsformular

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren ( Laatzen )
Antrag auf Baugenehmigung Antrag auf Baugenehmigung temporäre Veranstaltungen Brandschutznachweis zum Bauantrag

Was sollte ich noch wissen?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.

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