Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gebühr
Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland
Gebühr
Ausstellung der Urkunde
Gebühr
Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.