zur Schlagwortwolke

Hundehaltung Abmeldung

Leistungsbeschreibung

Die Haltung eines Hundes ist abzumelden bei

  • Aufgabe der Hundehaltung
  • Abgabe des Hundes
  • Tod des Hundes
  • Verlust des Hundes
  • Wegzug des Hundehalters

Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.

Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig.
 

Hundehaltung Abmeldung ( Laatzen )

Allgemeine Informationen

Die Haltung eines Hundes ist abzumelden bei

  • Aufgabe der Hundehaltung bzw. Abgabe des Hundes
  • Tod des Hundes
  • Verlust des Hundes
  • Wegzug des Hundehalters aus dem Stadtgebiet

Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.

Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig, welche der bisherige Halter/die bisherige Halterin selbsttätig vorzunehmen hat. Die Hundesteuerabmeldung ist unabhängig davon fristgemäß vorzunehmen.



An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund gemeldet ist.

Hundehaltung Abmeldung ( Laatzen )

Die Abmeldungen können persönlich im Bürgerbüro vorgenommen werden oder Sie wenden sich an das Team Steuern und Abgaben:

Frau Breitung
E-Mail: 
komm.steuern@laatzen.de
Telefon: 0511 8205-2211

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • ausgefülltes Abmeldeformular

Hundehaltung Abmeldung ( Laatzen )

Das ausgefülltes Abmeldeformular nebst Nachweis sowie die Hundesteuermarke.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.

Hundehaltung Abmeldung ( Laatzen )

Die Abmeldung muss binnen einer Woche nach Ende der Hundehaltung im Stadtgebiet Laatzen erfolgen.

Hundehaltung Abmeldung ( Laatzen )

Was sollte ich noch wissen?

Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Anmeldung".

© Bürger- und Unternehmensservice Niedersachsen