Die Haltung eines Hundes ist abzumelden bei
Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.
Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig.
Allgemeine Informationen
Die Haltung eines Hundes ist abzumelden bei
Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.
Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig, welche der bisherige Halter/die bisherige Halterin selbsttätig vorzunehmen hat. Die Hundesteuerabmeldung ist unabhängig davon fristgemäß vorzunehmen.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund gemeldet ist.
Die Abmeldungen können persönlich im Bürgerbüro vorgenommen werden oder Sie wenden sich an das Team Steuern und Abgaben:
Frau Breitung
E-Mail: komm.steuern@laatzen.de
Telefon: 0511 8205-2211
Das ausgefülltes Abmeldeformular nebst Nachweis sowie die Hundesteuermarke.
Es fallen keine Gebühren an.
Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.
Die Abmeldung muss binnen einer Woche nach Ende der Hundehaltung im Stadtgebiet Laatzen erfolgen.
Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Anmeldung".