Wenn sie auf Ihrem Grundstück einen Fahrzeugunterstand bauen wollen, müssen sie dabei einige Vorschriften beachten. Hier erfahren Sie, wann eine Baugenehmigung nötig ist und wann nicht.
Allgemeine Informationen
Wenn Sie auf Ihrem Grundstück einen Fahrzeugunterstand bauen wollen, müssen Sie dabei einige Vorschriften beachten. Hier erfahren Sie, wann eine Baugenehmigung nötig ist und wann nicht.
Zuständig ist das Bauamt Ihrer Stadt oder Gemeinde.
Zuständig ist das Team Bauordnung der Stadt Laatzen
In den meisten Gemeinden und Städten sind Carports genehmigungsfrei, wenn sie die folgenden Regeln einhalten:
Für Carports gelten folgende Anforderungen:
In den meisten Gemeinden sind Carports verfahrensfrei, wenn Sie sich nicht sicher sind Fragen Sie bei Ihrer zuständigen Behörde.
Bei genehmigungspflichtigen Fahrzeugunterständen müssen Sie in der Regel folgende Unterlagen einreichen. Fragen Sie im Zweifel beim Bauamt Ihrer Gemeinde oder Stadt nach.
Tipp: Häufig stellen Ihnen die Hersteller der Carports einen Teil dieser Unterlagen zur Verfügung.
Bei genehmigungspflichtigen Fahrzeugunterständen müssen Sie in der Regel folgende Unterlagen einreichen. Fragen Sie im Zweifel das Team Bauordnung der Stadt Laatzen.
Tipp: Häufig stellen Ihnen die Hersteller der Carports einen Teil dieser Unterlagen zur Verfügung.
Innerhalb der Regeln ist das Aufstellen gebührenfrei. Bei einer Genehmigung erfahren sie die genauen Kosten von ihrem Bauamt.
Innerhalb der Regeln ist für das Aufstellen kein Bauantrag nötig, fallen keine Verwaltungsgebühren an. Die ungefähren Kosten für das Bauantragsverfahren können Sie vor Antragstellung bei Ihrer zuständigen Bauaufsichtsbehörde erfragen.
Erkundigen Sie sich in jedem Fall vor dem Bau des Carports, was in ihrer Gemeinde erlaubt ist. Bauen ohne Baugenehmigung ist in Niedersachsen verboten und steht unter Strafe.
Erkundigen Sie sich in jedem Fall vor dem Bau des Carports, was in ihrer Gemeinde erlaubt ist. Sofern für den Bau des Carports ein Bauantrag nötig ist, stellt das Bauen ohne Baugenehmigung eine Ordnungswidrigkeit dar.