Sportstätten, Sportplätze sowie Sporthallen sind Eigentum der zuständigen Stelle, die auch die Vergabe von Hallenzeiten regelt.
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kommunale Satzung oder Benutzungsordnung
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde, dem Landkreis, und der Stadt.