In Deutschland werden Bestattungen im Allgemeinen von den Angehörigen oder von einem Bestattungsunternehmen angemeldet. Je nach Region können Sie wählen zwischen
Eine Bestattung ist frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes möglich. Ausnahmen kann das zuständige Gesundheitsamt aus wichtigem Grund zulassen. Mit Ausnahme der Seebestattung besteht für alle Bestattungen die gesetzliche Friedhofspflicht.
Für die Bestattung haben in folgender Reihenfolge zu sorgen:
Sorgt niemand für die Bestattung, so hat die für den Sterbe- oder Auffindungsort zuständige Gemeinde die Bestattung zu veranlassen.
Bitte wenden Sie sich
Sie wollen eine verstorbene Person bestatten lassen.
Für die Bestattung
Im Falle einer Urnenbestattung:
Im Falle einer Beförderung vom oder ins Ausland:
Die Bestattung kann frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes erfolgen. Leichen sollen innerhalb von acht Tagen nach Eintritt des Todes bestattet oder eingeäschert worden sein. Urnen sollen innerhalb eines Monats nach der Einäscherung beigesetzt werden.
Es gibt keinen Rechtsbehelf.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.