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Waffenschein

Leistungsbeschreibung

Wer eine Schusswaffe in der Öffentlichkeit, also außerhalb der Wohnung oder eines befriedeten Besitztums, führen will, benötigt einen Waffenschein. Dies gilt auch für Schreckschuss-, Reizstoff und Signalwaffen ("kleiner" Waffenschein). Bei öffentlichen Veranstaltungen ist das Führen von Waffen jeder Art grundsätzlich verboten.

Voraussetzungen

  • Mindestalter 18 Jahre,
  • Zuverlässigkeit,
  • Persönliche Eignung,
  • schriftliche Begründung (s. u.: Unterlagen)*
  • Versicherung*
  • Nachweis der Sachkunde*

* Für "kleinen" Waffenschein nicht erforderlich.

Die Nachweise über das Bedürfnis sowie einer entsprechenden Versicherung sind von Ihnen selbst zu erbringen. Der Nachweis der Sachkunde wird durch eine Waffensachkundeprüfung erbracht. Einen Teilnahmeantrag für diese Prüfung kann bei der zuständigen Stelle gestellt werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis / Reisepass
  • Versicherungsnachweis
  • Sachkundenachweis
  • Angaben, die glaubhaft machen, dass der Antragsteller / die Antragstellerin wesentlich mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf Leib oder Leben gefährdet ist und dass der Besitz von Schusswaffen auch außerhalb des befriedeten Besitztums, z. B. der Wohnung oder des eingezäunten Grundstückes, geeignet ist, diese Gefährdung zu mindern
  • Soweit der Waffenschein für eine Tätigkeit im Rahmen des Bewachungsgewerbes erteilt werden soll, sind entsprechende Bewachungsaufträge als Bedürfnisnachweis sowie eine Gewerbeanmeldung vorzulegen.

Waffenschein ( Laatzen )
Es fallen Gebühren nach der Anlage Gebührenordnung der Kostenverordnung zum Waffengesetz (WaffKostV) an. Diese betragen für den Kleinen Waffenschein 50,00 Euro, bzw. für die anderen Waffenscheine zwischen 102,26 Euro und 204,52 Euro.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Waffenschein ( Gehrden, Burgwedel, Hemmingen, Wennigsen (Deister), Pattensen, Langenhagen, Lehrte, Laatzen, Seelze, Barsinghausen, Wedemark, Uetze, Neustadt am Rübenberge, Springe, Sehnde, Garbsen, Burgdorf, Isernhagen, Ronnenberg, Wunstorf )
Spezielle Hinweise Weitere Informationen zu den Formularen finden Sie hier in unserem Formular-Service.

Was sollte ich noch wissen?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbstständigen Stadt und selbstständigen Gemeinde.

Waffenschein ( Gehrden, Burgwedel, Hemmingen, Wennigsen (Deister), Pattensen, Langenhagen, Lehrte, Laatzen, Seelze, Barsinghausen, Wedemark, Uetze, Neustadt am Rübenberge, Springe, Sehnde, Garbsen, Burgdorf, Isernhagen, Ronnenberg, Wunstorf )
Spezielle Hinweise Merkblatt - Sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition:  Download als PDF

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