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Veranstaltung eines Jahr- oder Spezialmarktes: Festsetzung

Leistungsbeschreibung

Wenn ein Jahr- oder Spezialmarkt veranstaltet wird, ist dafür die sogenannte Festsetzung der zuständigen Stelle nötig, sofern für diese Veranstaltung die sogenannten Marktprivilegien angestrebt werden.

Beispiele für Marktprivilegien:

  • Befreiung von Einschränkungen des Ladenöffnungsrechts
  • Befreiung von den Vorschriften der Gewerbeordnung über das stehende- und das Reisegewerbe
  • Lockerung der Arbeitszeitregelungen insbesondere an Sonn- und Feiertagen
  • bestimmte Einschränkungen des Jugendarbeitsschutzrechts

Weitere Informationen zum Thema „Veranstaltungen“ finden Sie in den folgenden Leistungen:

  • Veranstaltung einer Messe, einer Ausstellung oder eines Großmarktes
  • Veranstaltung eines Wochenmarktes

Veranstaltung eines Jahr- oder Spezialmarktes: Festsetzung ( Laatzen )
Allgemeine Informationen Wenn ein Jahr- oder Spezialmarkt veranstaltet wird, ist dafür die sogenannte Festsetzung der zuständigen Stelle nötig, sofern für diese Veranstaltung die sogenannten Marktprivilegien angestrebt werden. Beispiele für Marktprivilegien: Befreiung von Einschränkungen des Ladenöffnungsrechts Befreiung von den Vorschriften der Gewerbeordnung über das stehende- und das Reisegewerbe Lockerung der Arbeitszeitregelungen insbesondere an Sonn- und Feiertagen bestimmte Einschränkungen des Jugendarbeitsschutzrechts Weitere Informationen zum Thema „Veranstaltungen“ finden Sie in der Leistung: Veranstaltung eines Wochenmarktes
Veranstaltung eines Jahr- oder Spezialmarktes: Festsetzung ( Laatzen )
Wenden Sie sich bitte an das Team Sicherheit und Ordnung der Stadt Laatzen.
Veranstaltung eines Jahr- oder Spezialmarktes: Festsetzung ( Gehrden, Burgwedel, Hemmingen, Wennigsen (Deister), Pattensen, Langenhagen, Lehrte, Laatzen, Seelze, Barsinghausen, Wedemark, Uetze, Neustadt am Rübenberge, Springe, Sehnde, Garbsen, Burgdorf, Isernhagen, Ronnenberg, Wunstorf )
Die Region Hannover ist zuständig für Burgwedel, Gehrden, Hemmingen, Pattensen und Wennigsen: Frau Reimers, Tel.: +4951161626092

Voraussetzungen

  • persönliche Zuverlässigkeit der antragstellenden Person
  • Erfüllen der für die jeweilige Art von Veranstaltung vorgesehenen Voraussetzungen aus der Gewerbeordnung
  • geeigneter Veranstaltungsort (z.B. dürfen Spezialmärkte nicht in Ladengeschäften stattfinden)

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Selbstauskunft zu ggf. laufenden Ermittlungen, Steuerschulden, Bußgeldern sowie Ausstellerliste
  • Antrag auf Festsetzung
  • Lageplan mit Eintragung der vorhandenen Gebäude, Stände und der Besucherparkmöglichkeiten
  • Führungszeugnis "Belegart 0"
  • Gewerbezentralregisterauskunft "Belegart 9"
  • Steuerunbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
  • bei Vereinen:
    • Auszug aus dem Vereinsregister und Satzung
  • bei juristische Personen:
    • Handelsregisterauszug
    • Gesellschaftervertrag

Veranstaltung eines Jahr- oder Spezialmarktes: Festsetzung ( Laatzen )
Es fallen Gebühren nach Nr. 40.1.24.7 des Kostentarifs der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend des Zeitaufwandes an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Eine Antragsfrist ist gesetzlich nicht festgelegt. Eine rechtzeitige Antragstellung (bis zu sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn) ist jedoch empfehlenswert.

Was sollte ich noch wissen?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der selbständigen Gemeinde.

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

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