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Erkenntnisse aus der Zuverlässigkeitsprüfung Bescheinigung

An wen muss ich mich wenden?

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Gemeinde, der die Aufnahme von Alkoholausschank im Rahmen eines Gaststättenbetriebes angezeigt wurde.

Voraussetzungen

Die Gaststättenbehörde hat eine Überprüfung der Zuverlässigkeit gemäß § 3 Absatz 1 Satz 1 NGastG durchgeführt. 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis oder ein vergleichbares Personaldokument
  • Vertretungsvollmacht der gesetzlichen Vertreter

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren nach Tarifnummer 40.5.3 der Anlage zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenverordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) an. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle. 

Gebühr

0,00 EUR bis 56,00 EUR

Welche Fristen muss ich beachten?

Rechtsbehelf

Lehnt die zuständige Gaststättenbehörde die Bescheinigung der Erkenntnisse aus der Zuverlässigkeitsüberprüfung ab, können Sie beim örtlich zuständigen Verwaltungsgericht Klage einreichen.

Anträge / Formulare

  • formlos
  • Onlineverfahren: möglich
  • Schriftform: nicht erforderlich
  • Persönliches Erscheinen nötig: ggf.

Was sollte ich noch wissen?

  • Die Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit erfolgt in der Regel durch Heranziehung des polizeilichen Führungszeugnisses nach §30 Absatz 5 des Bundeszentralregistergesetzes und einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 Absatz 1 der Gewerbeordnung. Die Bescheinigung beschränkt sich auf die Wiedergabe der darin enthaltenen Erkenntnisse.
  • Finden sich dort keine Erkenntnisse, so wird dies bescheinigt.
  • Anderenfalls werden auf Verlangen die entsprechenden Einträge bescheinigt. Das macht den Rechtscharakter der Bescheinigung deutlich.
  • Es handelt sich hierbei nicht um einen Verwaltungsakt, sondern um ein Instrument des Erkenntnistransfers und dient in erster Linie als Erkenntniszugang.

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