Als Gewerbetreibender wird für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung benötigt.
Die Bewerbung für einen Tagesstandplatz kann in mündlicher oder schriftlicher Form eingereicht werden. Für einen Jahres- oder Saisonstandplatz muss ein schriftlicher Antrag gestellt werden.
Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Marktsatzung der Gemeinde
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.