Als Gewerbetreibender wird für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung benötigt.
Die Bewerbung für einen Tagesstandplatz kann in mündlicher oder schriftlicher Form eingereicht werden. Für einen Jahres- oder Saisonstandplatz muss ein schriftlicher Antrag gestellt werden.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Die Höhe der Gebühren ist in der Regel von der Größe des Standplatzes abhängig.
Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Marktsatzung der Gemeinde