Auf unserer Webseite werden nur unbedingt erforderliche Cookies (also nur systembedingte Cookies) gemäß unserer Datenschutzerklärung verwendet. Wenn Sie weiter auf diesen Seiten surfen, erklären Sie sich damit einverstanden.

zur Schlagwortwolke

Wohngeld

Miet- und Lastenzuschuss nach dem Wohngeldgesetz (WoGG)

Die Belastung durch Wohnkosten ist für viele Haushalte mit niedrigem Einkommen hoch. Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten - sowohl für eine Mietwohnung als auch für selbstgenutztes Wohneigentum. Das Wohngeld unterstützt Haushalte mit niedrigen Einkommen oberhalb der Grundsicherung und sichert somit ein angemessenes und familiengerechtes Wohnen.

Habe ich Anspruch auf Wohngeld?

Grundsätzlich gilt: Wer wenig Einkommen hat, sollte seinen Anspruch auf Wohngeld prüfen. Das gilt insbesondere für:

  •     Rentnerinnen und Rentner mit geringer Rente
  •     Erwerbstätige Familien - auch Alleinerziehende und Paare - mit niedrigen Einkommen
  •     Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Niedriglohnbereich
  •     Studierende, sofern nicht der gesamte Haushalt dem Grunde nach einen BAföG-Anspruch hat
  •     Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen

Wichtig: Kinder in Wohngeld-Haushalten haben zudem einen Anspruch auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket

Wo kann ich prüfen, ob ich Anspruch auf Wohngeld habe?

Der Wohngeld-Rechner gibt einen ersten Überblick, ob Sie Anspruch auf Wohngeld haben könnten. Der Wohngeld-Rechner ersetzt aber nicht die anschließende Wohngeldberechnung durch den Sachbearbeiter. Der tatsächliche Wohngeldanspruch und das Ergebnis des Wohngeld-Rechners können abweichen.


Zum Wohngeld-Plus-Rechner

Wir sind für Sie erreichbar

Haben Sie Fragen zum Wohngeld oder wollen einen Antrag stellen? Sprechen Sie uns an, gern telefonisch, per Mail oder auch persönlich nach vorheriger Terminvereinbarung unter

Weitere Informationen zum Wohngeld und eine Übersicht zu den Ansprechpartnern finden sie hier:

Link zum Serviceportal Wohngeld