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Im Vordergrund des Bildes sitzt ein Kleinkind mit dem Rücken zum Betrachter. Das Kind stapelt bunte Bausteine.

Informationen für Kindertagespflegepersonen

Informationen für Interessierte

Sie möchten in der Kinderbetreuung arbeiten? Dann werden Sie Kindertagespflegeperson!

Die Fachberatung Kindertagespflege informiert und prüft potenzielle Kindertagespflegepersonen auf ihre Eignung, belgeitet während der Qualifizierung und berät zu allen dazugehörigen Themen. In Fragen rund um die Kinder, Konfliktsituationen, aber auch für Fragen zur Selbständigkeit (z.B. zur Vertragsgestaltung und Existenzgründung) ist die Fachberatung die erste Anlaufstelle in der Kindertagespflege.

Rechtliche Grundlage

Die bundesweit geltenden gesetzlichen Regelungen zur Kindertagespflege finden sich im Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII). Seit dem 01.08.2021 ist die Kindertagespflege auch landesrechtlich im Niedersächsischen Gesetz über Kindertagesstätten und Kindertagespflege (NKiTaG) verankert sowie in der dazugehörigen Durchführungsverordnung (DVO). Darüber hinaus gelten die Bestimmungen, der am 01.08.2024 in Kraft getretenen Kindertagespflegesatzung der Stadt Laatzen.

Qualifikation zur Kindertagespfleperson

Für die Tätigkeit als Kindertagespflegeperson wird mindestens ein abgeschlossener Qualifizierungskurs Kindertagespflege im Umfang von mindestens 160 Stunden, oder eine höhere Qualifikation, wie eine abgeschlossene Ausbildung als SozialassistentIn, ErzieherIn o.Ä. vorausgesetzt. Vor Beginn der Tätigkeit muss eine Pflegeerlaubnis nach § 43 SGB VIII durch die Stadt Laatzen erteilt werden. Dafür wird Ihre Eignung als angehenden Kindertagespflegeperson überprüft. Eine erste umfassende Beratung bei Interesse an diesem Tätigkeitsfeld wird durch die Stadt Laatzen über die Fachberatung Kindertagespflege angeboten.

Es gibt zwei verschiedene Grundqualifizierungen:

  • Grundqualifizierung von 160 Stunden nach dem DJI-Curriculum
  • Grundqualifizierung nach dem sogenannten Qualifizierungshandbuch (QHB) = 300 Stunden (160 Stunden tätigkeitsvorbereitend, 80 Stunden Praktika und 140 Stunden tätigkeitsbegleitend)

Die Qualifizierung, vorzugsweise nach dem QHB (Qualitätshandbuch Kindertagespflege) im Umfang von 300 Stunden, aber auch nach dem DJI-Curriculum (160 Stunden) wird durch einen externen Bildungsträger durchgeführt. Um in einen Kurs aufgenommen werden zu können, müssen Sie ein Empfehlungsschreiben Ihrer zuständigen Fachberatung dort vorlegen.

Die Kosten für die Grundqualifikation werden anteilig von der Stadt Laatzen übernommen.

Neben der Grundqualifizierung sind tätigkeitsbegleitende Fort- und Weiterbildungen eine wichtige Basis für gute pädagogische Arbeit.

Pflegeerlaubnis

Um als Kindertagespflegeperson tätig zu sein, benötigen Sie eine Pflegeerlaubnis nach §43 SGB VIII. Um diese zu erhalten muss ein Antrag bei der Fachberatung Kindertagespflege der Stadt Laatzen gestellt werden. Eine Pflegeerlaubnis gilt grundsätzlich für fünf Jahre. Sie wird per Bescheid erteilt, der im individuellen Einzelfall Auflagen oder Nebenbestimmungen enthalten kann.

Zur Erteilung der Erlaubnis nach § 43 SGB VIII müssen ein erweitertes Führungszeugnis, ein ärztliches Attest, sowie ein Nachweis über einen ausreichenden Masernschutz vorgelegt werden. Vor Beginn der Tätigkeit muss ein „Erste-Hilfe-am-Kind-Kurs“ absolviert und an der Hygienebelehrung nach § 35 und § 43 Infektionsschutzgesetz teilgenommen werden.

Finanzielles

Das laufende Entgelt der Kindertagespflegepersonen setzt sich aus einer Förderleistung sowie einem Sachaufwand zusammen. Darüber hinaus erhalten Sie weitere Geldleistungen wie z. B. für Versicherungen sowie eine Vor- und Nachbereitungszeit. Neben diesen laufenden Geldleistungen erhalten Sie einmalige Geldleistungen zur hälftigen Kostenübernahmen bzw. Erstattungen der Fort-/Weiterbildungskosten.

In welcher Höhe Sie eine Förderleistung bekommen, hängt von Ihrer Qualifikation und den Betreuungsstunden ab, z. B. Kindertagespflegeperson mit Aufbauqualifikation oder sozialpädagogische Fachkraft. Sollten Sie im KiTa-Jahr 24 Unterrichtseinheiten Fortbildungen absolviert haben, erhalten Sie eine höhere Eingruppierung (s. Entgelttabelle Kindertagespflege ab 01.08.2024).

Haben Sie noch Fragen? Vereinbaren Sie gerne einen Termin mit der Fachberatung Kindertagespflege der Stadt Laatzen. Wir informieren Sie gerne über die Eignungsprüfung, die rechtlichen Voraussetzungen und beantworten Ihre weiteren Fragen zur Umsetzung.

Weitere Informationen finden Sie unter: Kindertagespflege