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Öffentliche Bekanntmachung

Widmung von Straßen in Laatzen

Aufgrund des Beschlusses des Verwaltungsausschusses vom 02.05.2024 wird die nachstehend aufgeführte Straße / Weg gemäß § 6 Niedersächsisches Straßengesetz als Gemeindestraßen dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Mit der Widmung wird der Gemeingebrauch nach § 14 Niedersächsisches Straßengesetz eröffnet. Soweit vorgesehen, wird die Widmung mit der aufgeführten Beschränkung auf bestimmte Benutzungsarten oder Benutzerkreise ausgesprochen.   

Die Widmung bezieht sich im Einzelnen auf folgende Straße / Weg im Stadtgebiet Laatzen:

Rethen

Herrstrassenfeld                    südliche Fluchtlinie Koldinger Straße bis nord-westliche Fluchtlinie 1. Weggabelung

                                                  Widmungsbeschränkung: Nur für Anlieger

                                                 

Die Widmungsunterlagen, einschließlich des Planes, liegen für die Zeit von einem Monat nach Veröffentlichung im Rathaus der Stadt Laatzen in 30880 Laatzen, Dienstgebäude Gutenbergstraße 15, - Team Tiefbau -, Raum 032, zur Einsichtnahme aus.

Terminvereinbarungen bitte unter Telefon:  0511 / 8205 –  6604.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Widmung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Hannover, Leonhardstraße 15, 30175 Hannover, erhoben werden.

Laatzen, den 23.05.2024    

Der Bürgermeister
 

Kai Eggert