Öffentliche Bekanntmachung
Widmung von Straßen in Laatzen
Aufgrund des Beschlusses des Verwaltungsausschusses vom 02.05.2024 wird die nachstehend aufgeführte Straße / Weg gemäß § 6 Niedersächsisches Straßengesetz als Gemeindestraßen dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Mit der Widmung wird der Gemeingebrauch nach § 14 Niedersächsisches Straßengesetz eröffnet. Soweit vorgesehen, wird die Widmung mit der aufgeführten Beschränkung auf bestimmte Benutzungsarten oder Benutzerkreise ausgesprochen.
Die Widmung bezieht sich im Einzelnen auf folgende Straße / Weg im Stadtgebiet Laatzen:
Rethen
Herrstrassenfeld südliche Fluchtlinie Koldinger Straße bis nord-westliche Fluchtlinie 1. Weggabelung
Widmungsbeschränkung: Nur für Anlieger
Die Widmungsunterlagen, einschließlich des Planes, liegen für die Zeit von einem Monat nach Veröffentlichung im Rathaus der Stadt Laatzen in 30880 Laatzen, Dienstgebäude Gutenbergstraße 15, - Team Tiefbau -, Raum 032, zur Einsichtnahme aus.
Terminvereinbarungen bitte unter Telefon: 0511 / 8205 – 6604.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Widmung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Hannover, Leonhardstraße 15, 30175 Hannover, erhoben werden.
Laatzen, den 23.05.2024
Der Bürgermeister
Kai Eggert