Wohnungsnot nach dem Zweiten Weltkrieg
„Herr Gemeindedirektor, ich bitte nochmals höflichst darum, uns beiden alten Menschen die schweren Leiden und Entbehrungen zu erleichtern.“
In unserem Archivale des Monats November haben wir bereits gesehen, dass die Probleme des täglichen Überlebens nach dem Zweiten Weltkrieg zu einer prägenden und kollektiven Grunderfahrung eines großen Teils der deutschen Bevölkerung gehörten. Dabei war die Wohnungsnot neben dem Hunger für viele Menschen die größte Herausforderung. Der Mangel an Wohnraum war auf zwei Ursachen zurückzuführen: Zum einen wurde im Zweiten Weltkrieg neben Industrieanlagen und Infrastruktur auch viel Wohnraum zerstört. Zum anderen war die Bevölkerung durch Evakuierte, Flüchtlinge und Vertriebene angewachsen, was die Wohnungsknappheit weiter verschärfte. Durch die Luftangriffe auf die deutschen Städte wurde es notwendig, Millionen Obdachlose in ländliche Gebiete zu evakuieren. Zudem kamen rund zwölf Millionen Flüchtlinge und Vertriebene aus den ehemaligen deutschen „Ostgebieten“ in die Bundesrepublik. Nach Kriegsende wurden von den Besatzungsmächten der drei Westzonen Maßnahmen zur Bekämpfung der Wohnungsnot geschlossen. Auch nach der Gründung der Bundesrepublik 1949 war der Wohnungsmangel noch ein großes Problem, sodass die Bundesregierung die Wohnungszwangsbewirtschaftung einführte.
Zahlreiche Unterlagen im Stadtarchiv Laatzen geben einen Einblick in die Wohnungsnot der Nachkriegszeit und die Wohnraumbewirtschaftung in Laatzen. Der heutige Archivfund des Monats ist ein Brief eines verzweifelten Laatzeners an den Gemeindedirektor Winkler. Der Bürger M.B. landete nach sechsjähriger Kriegsgefangenschaft nach mehreren Stationen in der Laatzener Talstraße, wo er zur Untermiete lebte. Da die Wohnung der Mieterin aufgrund eines Räumungsurteils gekündigt wurde, stand er nun ohne festen Wohnsitz da. Seine Frau hatte er seit 1944 nicht mehr gesehen, sie lebte als pflegebedürftige Schwerinvalide bei ihrem Sohn in der Ostzone. Dieser ging einer Arbeit nach, sodass er seine Mutter nicht richtig pflegen konnte. Nun war es „ihr Wunsch zu mir zu kommen, damit wir die letzten paar Jahre zusammen verleben können.“ Im Juni 1955 bat M.B. um die Zuweisung einer Zweizimmerwohnung und er stellte einen Antrag auf Eintragung in die Vormerkliste. Kurz darauf entschied der Wohnungsausschuss der Gemeinde Laatzen, dass zurzeit keine Möglichkeit bestünde, zweckentsprechenden Wohnraum in Laatzen zur Verfügung zu stellen. Im Dezember 1956, eineinhalb Jahre und viele verzweifelte Briefe nach dem Erstantrag später, wurde dem Ehepaar eine Wohnung zugeteilt.
Ähnliche Schriftstücke finden sich auch in den Beständen von anderen Laatzener Ortsteilen. So erreichte den Wohnungsausschuss in Ingeln im Jahre 1948 der Brief eines Bürgers, der 1947 aus der Kriegsgefangenschaft nach Ingeln kam. Ihm wurde ein Zimmer in der Wohnung eines Ingelner Bauern zugewiesen. Allerdings konnte dieser Raum nicht geheizt werden. So setzte sich der Antragsteller G.J. während der Wintermonate abends in die beheizte Wohnstube der ihn aufnehmenden Familie. „Das geht wohl eine Zeit lang, aber doch nicht auf die Dauer, denn schliesslich will ja auch die Familie für sich und ungestört sein.“ Aus diesem Grund bat J. darum, „meinen Antrag auf einen Wohnungswechsel baldigst stattzugeben und mir ein heizbares, falls nicht möglich, ein Zimmer, in dem ich einen Ofen aufstellen kann, zuzuweisen.“